Interview

Im nachstehenden Interview mit Astrid Meyer-Krumenacker, Rechtsanwältin und ausgewiesene Expertin für Digitalisierungstransformation, erhalten Sie einen tiefen Einblick in die Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft. Ein zentrales Thema wird die jüngst in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sein, die, obwohl bereits seit dem 29. Juni 2023 rechtskräftig, erst seit Kurzem stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Die Verordnung stellt Unternehmen – von Großkonzernen bis hin zu Kleinstbetrieben – vor immense Herausforderungen. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte frei von Entwaldung sind. Betroffen sind eine Vielzahl von Rohstoffen und Erzeugnissen, darunter Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Soja, Holz und viele mehr. Bereits der Fall der Supermarktkette Rewe, die Lieferanten von Presseerzeugnissen bezüglich ihrer Einhaltung der EUDR befragte, hat deutlich gemacht, dass viele Unternehmen noch nicht auf die Anforderungen vorbereitet sind.
Astrid Meyer-Krumenacker wird im Interview auf die weitreichenden Konsequenzen der EUDR eingehen, insbesondere für Kleinstunternehmen, die bis Mitte 2025 verpflichtet sind, die Verordnung vollständig umzusetzen. Sie wird erklären, welche Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzlich geforderte „Entwaldungsfreiheit“ nachzuweisen, welche Rechtsunsicherheiten noch bestehen, und warum die EU-Kommission eine mögliche Verschiebung des Umsetzungstermins ins Auge fasst.
Dieses Interview ist ein Muss für alle, die verstehen wollen, wie neue Verordnungen wie die EUDR nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den Alltag von Unternehmen verändern werden. Seien Sie gespannt auf exklusive Einblicke in die Rechtslage, Herausforderungen und Lösungsansätze von einer der führenden Expertinnen in diesem Bereich.
Silicon Valley Europe: Frau Meyer-Krumenacker, Sie sind Expertin für Digitalisierungstransformation und rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene. Wie sehen Sie die Verbindung zwischen der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und den Herausforderungen, denen Unternehmen im Zuge der digitalen Transformation gegenüberstehen?
Astrid Meyer-Krumenacker: Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein weiterer Baustein der Lieferketten Compliance. Für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung werden Informationen aus den Lieferketten benötigt, die bisher nicht -insbesondere Digital- verfügbar sind. Es handelt sich hier zum Beispiel um Geodaten von Anbauflächen oder Weideflächen. Die EU hat angekündigt für diese Informationen eine Datenbank zur Verfügung zu stellen. Diese Datenbank soll die sogenannten „Sorgfaltspflichten-Erklärungen“ der Lieferanten der relevanten Rohstoffe und relevanten Produkte enthalten, so dass die Unternehmen in dieser Datenbank überprüfen können, ob ihr Lieferant entwaldungsfreie Rohstoffe beziehungsweise Produkte anbietet. Absolut sinnvoll, nur leider steht diese Datenbank noch immer nicht zur Verfügung. Als Termin wurde jetzt der Dezember 2024 angekündigt übrigens derselbe Monat in dem Unternehmen die EU-Entwaldungsverordnung umgesetzt haben sollen. Große und mittlere Unternehmen sollten die EU-Entwaldungsverordnung bis zum 30.12.2024 umgesetzt haben. Mittlere Unternehmen sind solche die entweder eine Bilanzsumme von mehr als 5 Mio. € aufweisen, netto Umsatzerlöse von mehr als 10 Mio. € und eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mehr als 50 Personen haben. Mindestens 2 dieser Merkmale müssen vorliegen, um den Schwellenwert für ein mittleres Unternehmen zu erreichen. Die kleineren Unternehmen haben die EU-Entwaldungsverordnung bis zum 30. Juni 2025 umzusetzen. Man kann sich also vorstellen welcher Aufwand hier betrieben werden muss wenn alle diese Unternehmen unabhängig voneinander „Sorgfaltspflichten-Erklärungen“ von ihren Lieferanten verlangen werden. Möglicherweise in Form von schriftlichen Erklärungen in Papierform wie dies zuletzt bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes geschehen ist.
Silicon Valley Europe: Die EUDR verlangt von Unternehmen detaillierte Nachweise darüber, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ sind. Inwiefern kann die Digitalisierung hier eine zentrale Rolle spielen, um diese Nachweispflichten effizient und transparent zu erfüllen?
Astrid Meyer-Krumenacker: Die Digitalisierung wird hier eine ganz wesentliche Rolle bei der Zurverfügungstellung der notwendigen Informationen, insbesondere auch der notwendigen Nachweise, also der „Sorgfaltspflichten-Erklärungen“ spielen. Wie bereits gesagt, wird es unglaubliche Redundanzen geben, wenn jedes betroffene Unternehmen hier versucht das Rad selbst zu entwickeln und mehr oder weniger digitale Datenbanken aufbaut.
Silicon Valley Europe: Welche digitalen Tools oder Plattformen könnten Unternehmen helfen, ihre Lieferketten zu überwachen und die geforderte Sorgfaltserklärung abzugeben?
Astrid Meyer-Krumenacker: Eine Umsetzung der EU-Entwaldungs-Verordnung kann nur dann mit verhältnismäßigem Aufwand erfolgen, wenn kostengünstige besser noch kostenfreie Datenbanken mit den notwendigen Informationen insbesondere mit internationalen Geodaten zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe hier insbesondere auch ein geeignetes Anwendungsfeld für die Blockchain-Technologie.
Silicon Valley Europe: Für viele Unternehmen, besonders für Kleinstunternehmen, ist es schwer, den Überblick über ihre Lieferketten zu behalten. Wie kann der Einsatz digitaler Technologien den Prozess der Einhaltung der EUDR erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Sammlung und Verarbeitung relevanter Daten?
Astrid Meyer-Krumenacker: Compliance bedeutet immer auch das zur Verfügung stellen von Informationen in einer Form, dass diese Informationen von den betroffenen Personen oder Unternehmen einfach abgerufen werden können. Stellen Sie sich einfach mal den Fall vor das ein kleiner Kaffeeröster in Deutschland seinen besonders exklusiven Kaffee von einem Kleinstbauern irgendwo in Südamerika bezieht. Dieser Kleinstbauer bewirtschaftet vielleicht eine Fläche von zirka 3 Fußballfeldern. Es ist ein Familienbetrieb. Jetzt soll aber der Kaffeeröster von diesem Kleinstbauern eine „Sorgfaltspflichten-Erklärung“ einfordern in der zugesichert wird das die bewirtschaftete Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde beziehungsweise Wald für den Anbau des Kaffees beschädigt wurde. Außerdem werden noch Geodaten zum ode vor dem 31. Dezember 20220 sowie aktuelle Geodaten der Anbaufläche benötigt. Dass dies wahrscheinlich ein schwieriges Unterfangen sein wird kann man sich leicht vorstellen. Die Lösung ist hier eine Datenbank, die die notwendigen Informationen für die „Sorgfaltspflichten- Erklärung“ anbietet. Hier sollte man nicht nur an die EU denken, sondern international.
Mit der Sorgfaltspflichten Erklärung garantiert das Unternehmen, dass diese Erklärung abgibt, dass der Inhalt korrekt ist und setzt sich unter Umständen Bußgeldern und anderen Zwangsmaßnahmen des Staates aus.
Silicon Valley Europe: Die EU-Kommission hat aufgrund von Verzögerungen in der Bereitstellung von Datenbanken und digitalen Infrastrukturen vorgeschlagen, die Umsetzung der Verordnung zu verschieben. Glauben Sie, dass die digitalen Systeme, die für die Einhaltung der EUDR erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stehen werden?
Astrid Meyer-Krumenacker: die EU-Kommission hat vorgeschlagen die Entwaldungs- Verordnung um genau ein Jahr zu verschieben. Allerdings steht noch die Entscheidung des EU-Parlamentes über die Verschiebung aus. Der Termin für die Abstimmung ist auf 14. November 2024 terminiert. Eine Datenbank die dann von den Unternehmen die betroffen sind befüllt werden soll wird voraussichtlich ab Anfang Dezember 2024 zur Verfügung stehen. Das ist ein erster kleiner Schritt aber noch nicht die Lösung, die für eine bürokratiearme Umsetzung der Entwaldungs-Verordnung sinnvoll wäre. Notwendig wäre tatsächlich eine Datenbank, die alle Geodaten enthält, die eine korrekte Abgabe einer Sorgfaltserklärung zu den jeweiligen Rohstoffen und Produkten möglich machen würde. Ich glaube, dass diese umfassende Datenbank sehr wahrscheinlich bis zum 30.12.2025 auch noch nicht zur Verfügung stehen wird. Hoffe jedoch, dass ich mich hier irre.
Silicon Valley Europe: Inwieweit sind Ihrer Meinung nach Verzögerungen bei der Digitalisierung innerhalb der EU ein Hindernis für die erfolgreiche Umsetzung solcher Verordnungen?
Astrid Meyer-Krumenacker: Die fehlende Digitalisierung nicht nur in der EU, sondern auch in vielen Mitgliedstaaten (vor allem auch in Deutschland) sind ein ganz erhebliches Hindernis für die Umsetzung. Der notwendige Informationsfluss ist nicht gegeben die Unternehmen müssen diese Daten sich mühselig selbst besorgen insbesondere was die Lieferketten Compliance betrifft. Aktuelles Beispiel ist hier das Lieferketten Sorgfaltspflichtengesetz. Hier haben die jeweils betroffenen Unternehmen die Informationen aus ihren Lieferketten selbst eingesammelt, teilweise mit Fragebögen aus Papier. Das Ergebnis war, dass einige Lieferanten bis zu 100 Fragebögen bekommen haben je nachdem wie viele Kunden mit mehr als 1000 mitarbeitenden sie beliefern. Das kann einfach nicht sinnvoll sein. Es gibt hier private Initiativen von einigen Unternehmen die Datenbanken mit den relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Selbstverständlich sind diese Informationen nicht kostenfrei, was wiederum eine Belastung für Unternehmen in wirtschaftlich kritischen Branchen ist.
Silicon Valley Europe: Es wird oft von Blockchain-Technologie als möglicher Lösung für Nachverfolgbarkeit und Transparenz in Lieferketten gesprochen. Sehen Sie Blockchain als eine praktikable Möglichkeit, um die Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR zu erfüllen, und welche Herausforderungen könnten sich dabei ergeben?
Astrid Meyer-Krumenacker: Die Blockchain-Technologie kann möglicherweise hier unterstützen, wenn die Daten verlässlich und nachvollziehbar sind. Die Herausforderungen bestehen darin, dass die Blockchain kostengünstig umgesetzt werden kann, die Teilnehmer eine große Menge von korrekten Daten eingeben und diese dann kostengünstig einer großen Anzahl von Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die Blockchain könnte durch ihre transparente, manipulationssichere Struktur eine Möglichkeit bieten, die Herkunft und die Umweltauswirkungen von Produkten entlang der Lieferkette zu dokumentieren und zu verifizieren.
Die Blockchain-Technologie kann eine kontinuierliche Aufzeichnung von Transaktionen und Aktivitäten in der Lieferkette dokumentieren. Alle Beteiligten können diese Dokumentation einsehen. Dadurch können die Lieferwege eines Produkts transparent nachverfolgt werden. Eine Voraussetzung für die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung. Unerlässlich ist, dass die eingegebenen Daten korrekt und nicht gefälscht oder beschönigt sind. Datenintegrität ist nicht gleichzusetzen mit Datenkorrektheit. Der Worst Case wäre eine Blockchain mit falschen Daten, die nicht mehr korrigiert werden können. Es müssten verbindliche Regeln für die Überprüfung und Eingabe der Daten definiert werden. Idealerweise erfolgt auch eine Art Qualitätskontrolle oder Verifizierung der Daten vor Eingabe.
Silicon Valley Europe: Welche Rolle könnten Plattformen in Europa spielen, um den Austausch und die Harmonisierung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden effizienter zu gestalten?
Astrid Meyer-Krumenacker: Die digitalen Plattformen, nicht nur in Europa, spielen eine ganz zentrale Rolle. Aufgabe dieser digitalen Plattformen ist es die notwendigen Informationen für die Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll und muss den Unternehmen bürokratischer Aufwand abgenommen werden. Und Klarheit in Bezug auf ihre Lieferkette gegeben werden. Wichtig ist natürlich, dass die Inhalte nicht nur korrekt sind, sondern auch immer aktuell gehalten werden. Ich denke hier insbesondere an Plattformen, die Geodaten (aktuelle und solche vor dem Stichtag 31.12.2020) anbieten, sowie bereits abgegebene und auf Korrektheit geprüfte Sorgfaltspflichtenerklärungen.
Silicon Valley Europe: Für Kleinstunternehmen, die oft nur über begrenzte Ressourcen verfügen, kann die Digitalisierung ein zweischneidiges Schwert sein. Wie können sie diese technologischen Herausforderungen angehen, um den Anforderungen der EUDR gerecht zu werden, ohne ihre Geschäftsmodelle übermäßig zu belasten?
Astrid Meyer-Krumenacker: Digitalisierung wird oft mit erheblichen Kosten gleichgesetzt. Ich denke es ist wichtig, dass Interessenverbände und Behörden die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung konstruktiv angehen und vor allem den Kleinstunternehmen kostengünstige oder -neutrale Lösungen anbieten. Die Aufgabe der Behörden sehe ich hier insbesondere in der Zurverfügungstellung der notwendigen Informationen wie Geodaten und abgegebenen Sorgfaltspflichtenerklärungen. Also digitale Angebote nutzen bzw. solche einfordern und nicht da Rad selbst entwickeln.
Silicon Valley Europe: Wenn wir einen Blick in die Zukunft werfen: Wie wird sich Ihrer Meinung nach die Digitalisierung weiterentwickeln, um die Einhaltung zukünftiger Nachhaltigkeitsvorschriften zu erleichtern? Können Unternehmen, die früh auf digitale Lösungen setzen, einen Wettbewerbsvorteil im europäischen Binnenmarkt erlangen?
Astrid Meyer-Krumenacker: Das Unternehmen, die sich frühzeitig digitalisieren einen Wettbewerbsvorteil erlangen werden, dürfte außer Frage stehen. Ich sehe die Rolle der Digitalisierung vor allem darin, Informationen zur Verfügung zu stellen, nicht nur aus der Lieferkette, sondern auch Informationen von Behörden zum Beispiel auch der EU-Kommission an Unternehmen. Das Beispiel der EU-Entwaldungsverordnung hat gezeigt, dass hier etwas ganz gründlich schief gegangen ist. EU-Verordnungen treten 3 Jahre nach Verabschiedung in Kraft. Die EU-Entwaldungsverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten, das heißt sie wurde 3 Jahre zuvor verabschiedet. Wie kann es sein, dass kaum ein Verantwortlicher hiervon Kenntnis hatte? Was hat hier nicht funktioniert? Dadurch dass diese wichtige Information den betroffenen Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt wurde ist wertvolle Zeit für die Umsetzung verloren gegangen. Allerdings muss man auch die EU-Kommission Fragen, wie es denn sein kann das innerhalb von 4 Jahren die digitale Plattform nicht zur Verfügung gestellt werden konnte.
Silicon Valley Europe: Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Interview und den tiefen Einblick in das System der Verordnungen auf Ebene der Europäischen Union.
Sehr gerne.